Saisonende zum 2.11.2020
Aufgrund der neuen Corona Verordnung des Landes Niedersachsen („Lockdown-Light“) schließen wir die Tennisanlage zum 2.11.2020 und beenden damit die Tennissaison 2020. Damit entfallen auch die weiteren Arbeitseinsätze. Wir werden aufgrund der aktuellen Situation auch nicht das „Ersatzgeld“ einfordern und stattdessen um eine entsprechende freiwillige Spende bitten.

Der offizielle Text unseres Vorstandsvorsitzenden Robert Kruse:
Liebe Tennisfreunde, leider hat uns die Pandemie wieder fester in den Griff genommen, die wieder verschärfte Corona-Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung ist umzusetzen und hat nach eingehender Beratung des Abteilungsvorstandes zu folgenden Beschlüssen geführt: 1. Die Euch mit meiner Mail vom 18.10.2020 mitgeteilten Termine für den Arbeitseinsatz auf der Anlage (nur für Mitglieder verpflichtend) am 7.11.2020 und am 14.11.2020 entfallen ersatzlos. Die Verordnung lässt für den November Zusammenkünfte nicht zu, die für einen koordinierten Arbeitseinsatz auf der Anlage erforderlich wären. Für nicht geleistete Arbeitseinsätze wird in diesem Jahr kein „Ersatzgeld“ erhoben, weil die Mitglieder, die den Arbeitseinsatz in diesem Jahr nicht leisten konnten, dies nicht zu vertreten haben. Wer mag, kann als Ersatz der Abteilung eine Spende zukommen lassen, dies natürlich nur freiwillig. Die unabdingbar zur Vermeidung von Schäden noch durchzuführenden Arbeiten auf der Anlage werden von den Vorstandsmitgliedern sichergestellt. 2. Die Tennissaison des TSV Adendorf endet mit Ablauf des 01.11.2020. Zwar lässt die neue Corona-Verordnung des Landes Tennis unter wieder deutlich verschärften Bedingungen (z.B. grundsätzlich kein Doppelspiel) zu. Allerdings wäre hierzu unser bestehendes Hygienekonzept neu zu fassen und dessen Umsetzung durch Beauftragte umfassend sicherzustellen. Insbesondere angesichts der Umstände, dass – erfahrungsgemäß in den vergangenen Jahren nur noch sehr wenige Mitglieder überhaupt von der eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, nach dem 1. November auf der Anlage zu spielen (soweit sie in seltenen Fällen zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch geöffnet war) – die in einem neuen Hygienekonzept zu regelnden Maßnahmen nicht mit hinreichender Zuverlässigkeit sichergestellt werden können und -spätestens mit der in wenigen Tagen zur Vermeidung von Frostschäden durchzuführenden Wasserabschaltung der Corona-Verordnung definitiv nicht mehr Rechnung getragen werden kann (Nutzung von Sanitärräumen, Reinigungspflichten) hat der Vorstand beschlossen, auf die Erstellung eines neuen Hygienekonzeptes und dessen Umsetzung zu verzichten. Dies hat allerdings zur Folge, dass ab Montag, den 2.11.2020, 00.00 Uhr, die Nutzung der Tennisanlage durch die Verordnung der Landesregierung verboten ist. Dies gilt für jedwede Nutzung, also auch für Übungen mit der Ballmaschine oder der Ballwand. Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, wissen wir doch, dass sich bei akzeptablem Wetter wenn auch wenige, so doch unentwegte Tennisbegeisterte auf dem Platz eingefunden und gespielt oder geübt haben. Dennoch ist in dieser Saison, anders als in manchen früheren Jahren, die Aufrechterhaltung des Betriebs auch nach dem 1.11. aufgrund der Coronasituation nicht praktikabel. Wir bitten Euch dafür um Verständnis. Ich meine, wir können insgesamt mit dem Verlauf der Saison 2020 noch zufrieden sein, wenn man sich die deutlich negativeren Situationen in anderen Sportarten vergegenwärtigt. Blicken wir also zuversichtlich auf eine hoffentlich bessere Saison 2021. Abschließend möchte ich Euch alle für das große Verständnis danken, das Ihr in dieser schwierigen Saison unseren nicht immer beliebten Regelungen entgegengebracht habt. Meinen Vorstandskollegen danke ich für die ständige Gesprächs- und tatkräftige Mitwirkungsbereitschaft zur Bewältigung unserer in diesem Jahr besonders ungewöhnlichen und fordernden Aufgaben. Mit sportlichem Gruß, Robert Kruse